Warum Personenbeförderung?
Alle Fahrzeuge und Fahrerinnen und Fahrer von Fahrwerk erfüllen die Anforderungen, die im Rahmen der Personenbeförderung zu erfüllen sind.
Auch die Art der Beschäftigung des Fahrpersonals ist ein wichtiger Faktor – so garantiert Fahrwerk, dass alle Fahrerinnen und Fahrer sozialversicherungspflichtig angestellt sind oder von der Deutschen Rentenversicherung im sogenannten Statusfeststellungsverfahren als Selbstständige eingestuft wurden.
Wussten Sie, dass…
- Fahrzeuge, die in der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) in Zeile 21 nicht den Vermerk Mietwagen haben, nicht zur Personenbeförderung eingesetzt werden können? Eine Ausnahme bietet die kurzzeitige Erweiterung des Fuhrparks – diese aufwendige Genehmigung ist nur für ein spezifisches Event möglich.
- dass sämtliche konzessionierten Kraftfahrzeuge nach jeder Fahrt zu ihrem Betriebssitz zurückkehren müssen, wo auch jeder Auftrag einzugehen hat? Eine Ausnahme liegt vor, wenn bereits ein Folgeauftrag vor Beendigung des Auftrags vorliegend ist.
- Unternehmen alle fünf Jahre durch ein aufwendiges Verfahren und Überprüfung ihre Eignung nachweisen müssen?
- Fahrzeuge, die nach § 49 des Personenbeförderungsgesetzes konzessioniert sind, eine Ordnugnsnummer am Fahrzeugheck anzubringen haben?
Fahrwerk garantiert Kunden nicht nur komfortabel ausgestattete Fahrzeuge, hohe Zuverlässigkeit und sichere Abwicklung, sondern zusätzlich maximale Sicherheit durch Chauffeure in Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins.
Jedes unserer Fahrzeuge verfügt über eine korrekte Zulassung und Versicherung und der fortlaufenden Überprüfung aller zu erbringenden Anforderungen.
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